Allgemeine Geschäftsbedingungen / Nutzungsbedingungen für den Blaulichtplaner
Stand: 17. Juli 2020
§ 1 Allgemeines, Nutzung der Plattform/App
(1) Die Plattform/App Blaulichtplaner des Anbieters MedPlan Solutions GmbH, Stresemannstr. 6,
74080 Heilbronn (im Folgenden: Anbieter) bietet eine Dienstplanungs- und Abrechnungssoftware für Honorarkräfte
an. Der Blaulichtplaner kann sowohl als Webanwendung als auch als App genutzt werden. Geeignete Honorarkräfte
als Freiberufler (im Folgenden: Auftragnehmer) haben die Möglichkeit sich für Aufträge zu bewerben, die von
Auftraggebern im Blaulichtplaner des Anbieters eingestellt worden sind.
(2) Auftraggeber haben jedoch auch die Möglichkeit den Blaulichtplaner lediglich intern zur Dienstplanung zu
nutzen, ohne externe Aufträge einzustellen.
(3) Der Blaulichtplaner bietet neben der Dienstplanung und Abrechnung auch eine Kommunikationslösung über die
Zurverfügungstellung eines Messengers zwischen den Beteiligten an.
(4) Der Anbieter bietet keine Gewähr, dass die App mit jedem Endgerät kompatibel ist. Der Anbieter ist um
Aktualität des Blaulichtplaners bemüht, jedoch zum Update oder zur Erweiterung der Funktionen nicht
verpflichtet.
(5) Der Anbieter fungiert lediglich als Vermittler zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, wenn diese ein
Vertragsverhältnis schließen. Ein etwaiger Vertrag über einen gebuchten Einsatz/Auftrag kommt ausschließlich im
Verhältnis zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zustande.
(6) Soweit der Anbieter dem Auftragnehmer/Auftraggeber Rechtstexte (z.B. Honorarverträge) zur Verfügung stellt,
geschieht dies unter Ausschluss der Haftung. Der Auftraggeber/Auftragnehmer ist selbst verantwortlich den
Vertrag zu überprüfen.
(7) Der Auftragnehmer/Auftraggeber versichert Unternehmer zu sein und nicht als Verbraucher zu handeln. Der
Auftragnehmer/Auftraggeber ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit der Zweck der georderten Lieferungen
und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
kann. Dagegen ist Unternehmer gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige
Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss & Zahlung für Auftragnehmer/Auftraggeber
(1) Auftragnehmer/Auftraggeber können eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abschließen, um den Blaulichtplaner
zu nutzen. Einzelne Leistungen/Funktionen des Blaulichtplaners können hinzugebucht werden. Der Vertragsschluss
kommt jeweils durch vollständigen Abschluss des Buchungsprozesses zustande. Davor muss der
Auftraggeber/Auftragnehmer den AGB und der Datenschutzerklärung des Anbieters zustimmen. Hinsichtlich des
genauen Leistungsumfanges wird auf die Beschreibung auf der Webseite des Anbieters verwiesen.
(2) Die Zahlung der monatlichen Gebühr wird nach Monatsende anhand der geplanten und abgerechneten Dienststunden
in Rechnung gestellt. Die Zahlung erfolgt via Rechnungsstellung oder Lastschrift. Rücklastschriftgebühren
übernimmt der Anbieter nicht. Der Anbieter kann den Zugang des Auftraggebers/Auftragnehmers bis zum
vollständigen Zahlungseingang sperren. Maßgeblich ist das auf der Rechnung angegebene Zahlungsziel. Bei Löschung
oder Einstellen der Nutzung durch den Auftragnehmer/Auftraggeber erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren.
Sofern geplante und abgerechnete Dienststunden vor Erreichen des Abrechnungstages gelöscht werden, bleibt die
Zahlungspflicht bestehen.
(3) Es gelten die auf der Webseite/in der App angegebenen Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Preise
verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt., soweit nicht anders ausgewiesen.
(4) Kommt der Auftragnehmer mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt Verzugszinsen nach den
gesetzlichen Bestimmungen zu fordern. Die Geltendmachung von Verzugszinsen schließt weitergehende Ansprüche des
Anbieters nicht aus.
(5) Es besteht kein vertragliches Rücktrittsrecht und keine Stornierungsmöglichkeit für den
Auftragnehmer/Auftraggeber.
(6) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird unter Wahrung der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert.
§ 3 Pflichten des Auftragnehmers/Auftraggebers
(1) Die Nutzung des Blaulichtplaners setzt eine Registrierung voraus. Bei der Registrierung sind wahrheitsgemäße
Daten anzugeben und Belege hochzuladen. Für die Inhalte der vom Auftragnehmer/Auftraggeber eingereichten
Informationen und/oder Dateien ist ausschließlich der Auftragnehmer/Auftraggeber verantwortlich.
(2) Sollten die vom Auftragnehmer bzw. Auftraggeber übermittelten Inhalte die Rechte Dritter verletzen, z.B. aus
Urheberrecht, Wettbewerbsrecht oder Vertrauensschutz, wird der Anbieter vom Auftragnehmer bzw. Auftraggeber von
etwaigen Ansprüchen Dritter freigestellt. Diese Freistellung umfasst Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung
und Auskunft, sowie die notwendigen Kosten der rechtlichen Verteidigung. Dasselbe gilt, wenn der Auftragnehmer
bzw. Auftraggeber den Anbieter mit der Erstellung eines Eintrages beauftragt.
(3) Die Parteien benachrichtigen sich gegenseitig unverzüglich, wenn Dritte Schutzrechtsverletzungen oder
anderweitige Ansprüche im Rahmen der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien geltend machen.
(4) Bei allen an den Anbieter übermittelten Daten, geht der Anbieter davon aus, dass der Auftragnehmer bzw.
Auftraggeber im Besitz aller erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte ist. Eine Überprüfung durch
den Anbieter erfolgt nicht. Der Anbieter weist darauf hin, dass Dritte gegenüber dem im Falle von
urheberrechtsverletzenden Inhalten erhebliche Schadensersatzforderungen geltend machen können. Das gilt auch für
Fotos, auf denen Personen erkennbar sind. Hier hat der Auftragnehmer bzw. Auftraggeber das Einverständnis dieser
Personen zur Abbildung auf seinem Eintrag einzuholen und auf Verlangen nachzuweisen.
(5) Der Auftragnehmer verpflichtet sich die von ihm übermittelten Daten richtig sowie aktuell zu halten und
Änderungen dem Anbieter gegenüber unverzüglich anzuzeigen.
(6) Der Auftragnehmer/Auftraggeber versichert, dass hochgeladene Dateien frei von Schadsoftware sind.
(7) Mit dem Eintrag einer Information auf der Webseite des Anbieters gewährt der Auftragnehmer/Auftraggeber dem
Anbieter das gebührenfreie, auf die Dauer des Eintrags der Information befristete, örtlich unbeschränkte,
unwiderrufliche und nicht ausschließliche Recht, diese Information (ganz oder teilweise) inklusive seiner
Inhalte weltweit zu nutzen.
(8) Auftraggeber und Auftragnehmer sind selbst verantwortlich eine Scheinselbstständigkeit zu vermeiden.
(9) Der Anbieter bietet die Möglichkeit zur automatischen Erstellung von Honorarrechnungen zwischen Auftraggeber
und Auftragnehmer an. Der Auftraggeber/Auftragnehmer ist verantwortlich die erstellte Rechnung auf Richtigkeit
zu überprüfen. Die Versteuerung obliegt ausschließlich dem Rechnungsempfänger. Der Anbieter haftet nicht bei
Zahlungsverweigerung durch den Auftraggeber.
(10) Der Anbieter erbringt keine Leistungen eines Steuerberaters. Vorlagen für die Einnahmenüberschussrechnung
stellen lediglich eine Ausfüllhilfe und keine Beratung in Steuersachen dar.
§ 4 Laufzeit, Kündigung
(1) Die kostenpflichtige Mitgliedschaft läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von 4 Wochen zum
Monatsende gekündigt werden.
(2) Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Die Kündigung setzt die Schriftform voraus. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der
Kündigungserklärung.
§ 5 Haftung
(1) Ansprüche des Auftragnehmer/Auftraggeber auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
Schadensersatzansprüche des Auftragnehmer/Auftraggeber aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der
Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren
Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um
Schadensersatzansprüche des Auftragnehmer/Auftraggeber aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
(3) Gegenüber Unternehmern wird die Haftung auf entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter haftet insbesondere nicht, wenn es ohne sein Verschulden zu einer Nichterreichbarkeit der
Webseite/App kommt.
(5) Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit und Verfügbarkeit der Leistungen/Angebote der
Auftragnehmer/Auftraggeber, die diese auf der Webseite des Anbieters bewerben.
(6) Eine Haftung für das Verhalten der Auftragnehmer/Auftraggeber oder deren Erfüllungsgehilfen wird nicht
übernommen.
(7) Der Auftragnehmer/Auftraggeber ist für die Speicherung seiner für den Eintrag auf der Webseite verwendeten
Inhalte außerhalb der Webseite selbst verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für verloren
gegangene Inhalte.
(8) Die Einschränkungen der Abs. 1 bis 7 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen
des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
§ 6 Sperre des Accounts / von Einträgen
Bei Verstoß des Auftragnehmers/Auftraggebers gegen die vorgenannten Pflichten ist der Anbieter berechtigt den
Eintrag oder das Profil eines Auftragnehmers/Auftraggebers zu sperren. In diesem Fall besteht keine
Rückerstattungspflicht der bereits gezahlten Gebühren.
§ 7 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer/Auftraggeber ist mit der Speicherung personenbezogener Daten im Rahmen der
Geschäftsbeziehung mit dem Anbieter, unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere dem BDSG und der DSGVO
einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte, mit Ausnahme der ausgewählten Auftragnehmer/Auftraggeber,
erfolgt nicht soweit keine Einwilligung vorliegt.
(2) Der Auftragnehmer/Auftraggeber versichert, dass er bei der Eingabe von personenbezogener Daten Dritter die
Einwilligung des Dritten eingeholt hat und stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen diesbezüglich frei.
(3) Die Rechte des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den
folgenden Normen der DSGVO:
Artikel 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Artikel 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie
der personenbezogenen Daten
Artikel 16 – Recht auf Berichtigung
Artikel 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
Artikel 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Artikel 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit
Artikel 21 – Widerspruchsrecht
Artikel 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling
– beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden
Artikel 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
(4) Zur Ausübung der Rechte, wird der Betroffene gebeten sich per E-Mail an den Anbieter oder bei Beschwerde an
die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.
(5) Auf die Datenschutzerklärung auf der Webseite des Anbieters wird hingewiesen.
§ 8 Streitschlichtung
(1) Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgender Internetadresse
erreichbar:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
(2) Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 9 Geheimhaltung
(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen,
Dateien und Unterlagen über Vorgänge der betroffenen anderen Partei.
(2) Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils andere Partei betreffende vertrauliche Informationen
Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu
verwenden.
(3) Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/oder Dritten, die
Zugang zu den vorbezeichneten Vorgängen haben, aufzuerlegen.
(4) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 2 gilt nicht für Informationen,
a) die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren,
b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch den Auftragnehmer/Auftraggeber bereits veröffentlicht waren, ohne dass
dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
c) die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
d) die die jeweils andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen
Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser vertraulichen Informationen weder vertragliche
Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
e) die die jeweils andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Auftraggebers
entwickelt hat,
f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher
Anordnung offengelegt werden müssen.
§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Auftragnehmer/Auftraggeber unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters in Heilbronn (Baden-Württemberg), soweit der
Auftragnehmer/Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
von öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftragnehmer/Auftraggeber keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt sind.
§ 11 Geltungsbereich der AGB und Änderungen
(1) Mit Vertragsschluss erklärt sich der Auftragnehmer/Auftraggeber mit den geltenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen einverstanden.
(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können durch den Anbieter mit Wirkung für die Zukunft geändert werden.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die
Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am
nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.